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Müssen bei der Gefährdungsbeurteilung Psyche auch psychische Probleme aus der Privatsphäre oder Suchtprobleme der Beschäftigten berücksichtigt werden?

Nein, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Belastungen der Arbeit ermittelt und beurteilt. Psychische Probleme aus der Privatsphäre oder Suchtprobleme sind nicht Inhalt der Gefährdungsbeurteilung. Es ist jedoch möglich, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge spezifische Gefährdungen für ausgewählte Personengruppen zu erfassen und beurteilen.Zu beurteilen sind nach Verständigung ...

Stand: 07.11.2024

Dialog: 42912

Ist auch für die Betriebsratstätigkeit eine Beurteilung der psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

psychischer Belastungen wieder: "Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch... psychische Belastungen bei der Arbeit".Bei der Arbeit des Betriebsrates nach § 37 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die der Betriebsrat freigestellt wird.Sobald es sich bei der Tätigkeit des Betrieb-/Personalrates um eine versicherte Tätigkeit nach SGB VII handelt ...

Stand: 22.10.2024

Dialog: 25946