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Wer trägt die Verantwortung für die sachgerechte Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen?

Auftrag tätig werden. Dabei darf es sich um betriebseigenes Personal oder um Personal anderer Unternehmen bzw. selbständige Dienstleister handeln.Der Arbeitgeber trägt die Organisationsverantwortung, d. h. er ist dafür verantwortlich, geeignete Personen mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung oder der Durchführung von Prüfungen zu beauftragen. Hierzu gehört ggf. auch die schriftliche Dokumentation ...

Stand: 16.08.2024

Dialog: 6429

Darf ein Sicherheitsbeauftragter vom Vorgesetzten mit der Erstellung eines Entwurfs einer Gefährdungsbeurteilung für einen Arbeitsplatz beauftragt werden?

. Sie sind auch Mitglied im Arbeitsschutzausschuss..." Das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 DGUV Vorschrift 1 Arbeitgeberpflicht. Der Arbeitgeber wiederum darf gemäß § 13 ArbSchG und § 13 DGUV Vorschrift 1 zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Gemäß Punkt 2.12. DGUV Regel ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 42741