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Handelt man ordnungswidrig oder macht man sich strafbar, wenn man eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht vornimmt?

der Beschäftigten gefährdet wird. Bezüglich der Handlung verweist § 23 BetrSichV in seiner Strafvorschrift auch wieder auf § 26 ArbSchG zurück. Im Falle einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Beschäftigten aufgrund der vorsätzlichen Nichtvornahme der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 42625

Ist es möglich, in Bezug auf die Tätigkeit eines Haustechnikers mit seinen diversen Tätigkeitsfeldern eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B. "El ...

Stand: 02.02.2015

Dialog: 18166

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