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Muss eine Gefärdungsbeurteilung für einen Betrieb erstellt werden, auch wenn dort keine Mitarbeiter beschäftigt werden?

?" ist folgendes nachzulesen:"Die Gefährdungsbeurteilung des Malerbetriebs nach GefStoffV muss alle potenziell Gefährdeten einbeziehen, also auch die Beschäftigten des Betriebs, in dem die Arbeiten durchgeführt werden. Dabei greift auch die Abstimmungspflicht nach § 15 GefStoffV.Für die Auswahl der Schutzmaßnahmen werden die Stoffeigenschaften sowie Dauer und Intensität der möglichen Exposition von Bedeutung ...

Stand: 12.12.2017

Dialog: 30842

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung durchführen?

erfüllen.(6) Besondere Anforderungen an die notwendige Fachkunde können für die Anwendung bestimmter Verfahren zur Beurteilung der inhalativen Exposition, insbesondere für Arbeitsplatzmessungen, erforderlich sein. Diese Anforderungen beschreibt die TRGS 402." ...

Stand: 16.05.2019

Dialog: 4153