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Muss ich für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, auch wenn sie nicht zu eigentlichen Aufgaben von Beschäftigten gehört?

. Sobald Gefährdungen erkannt werden, müssen sie betrachtet werden.Gefährdungen können sich gemäß § 5 Abs. 3 ArbSchG i. V. m. § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) z. B. durch die Gestaltung, die Einrichtung und das Betreiben der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes ergeben. Ist dies der Fall, hat der Arbeitgeber alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten ...

Stand: 13.05.2025

Dialog: 44123

Muss bei der Wartung von Heizungsanlagen in privaten Objekten für jedes Objekt eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, oder reicht eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung aus?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt hierzu in § 5 Abs. 2 folgendes aus: "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Die Wartungs- und Reparaturarbeiten bei den Privatkunden werden in der überwiegenden Zahl der Fälle zu gleichen Gefährdungen führen, s ...

Stand: 19.02.2019

Dialog: 42600