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Ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen elektronischen Zugang zu den aushangpflichtigen Gesetzen ermöglicht?

müssen (in Papier- oder elektronischer Form) an geeigneter Stelle von jedermann im Betrieb eingesehen werden können. Dabei muss ein freier Zugang gewährleistet sein.Gemäß der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer neben den für seinen Betrieb gültigen Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) und Regeln der Unfallversicherungsträger auch die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln ...

Stand: 04.02.2025

Dialog: 24846

Muss ein Arbeitgeber den Beschäftigten neben den aushangpflichtigen Gesetzen auch die Unfallverhütungsvorschriften, technische Regeln usw. zur Verfügung stellen?

Die Frage ist mit Ja zu beantworten. Gemäß § 12 Absatz 1 „Zugang zu Vorschriften und Regeln“ DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer den Versicherten die für sein Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln an geeigneter Stelle zugänglich zu machen.In der DGUV Regel 100-001 wird dazu ...

Stand: 12.03.2025

Dialog: 42429