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Welche Vorschriften existieren zur Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz?

einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden hat. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.   Behörden: § 23 Abs. Arbeitsschutzgesetz regelt die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden untereinander und mit den Sozialversicherungsträgern.   ...

Stand: 21.08.2015

Dialog: 1532

Muss der Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen "Rückkehrgespräche" mit den Beschäftigten führen? Inwieweit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

aus dem Unfallgeschehen fortzuschreiben (kontinuierlicher Verbesserungsprozess).Bezüglich der Unfallanalyse können die unterschiedlichsten Gesichtspunkte und Kriterien des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, wie z. B. PSA, technische Sicherheit von Maschinen, Schutzvorrichtungen, Zustand der Transporteinrichtungen und Verkehrswege, fehlerhafte Nutzung von Produkten, Bedienungsfehler, elektrische Sicherheit, fehlende ...

Stand: 29.01.2025

Dialog: 27332