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Muss ein Arbeitgeber den Beschäftigten neben den aushangpflichtigen Gesetzen auch die Unfallverhütungsvorschriften, technische Regeln usw. zur Verfügung stellen?

ausgeführt, dass jeder Versicherte, auch ein ehrenamtlich Tätiger, sich über sicherheitsgerechtes Verhalten und seine damit verbundenen Rechte und Pflichten Kenntnis verschaffen können muss. Dieses muss dem Versicherten jederzeit möglich sein. Der Unternehmer kann die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln ...

Stand: 18.06.2025

Dialog: 42429

Ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen elektronischen Zugang zu den aushangpflichtigen Gesetzen ermöglicht?

seinen Beschäftigten an geeigneter Stelle zugänglich zu machen (§ 12 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). In der DGUV Regel 100-001 wird dazu ausgeführt, dass jeder Beschäftigte sich über das sicherheitsgerechte Verhalten und seine damit verbundenen Rechte und Pflichten informieren können muss. Dies muss dem Beschäftigten jederzeit möglich sein. Der Unternehmer kann die UVVen den Beschäftigten in Papierform ...

Stand: 04.02.2025

Dialog: 24846