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Wie lassen sich die Bezeichnungen "nacheinander tätig" und "gleichzeitig tätig" gem. BaustellV abgrenzen?

. Die Dauer der "Zusammenarbeit" ist hier nicht ausschlaggebend. Ausnahme siehe oben.Unter "nacheinander" versteht man in diesem Sinne, dass die Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber zwar nicht zur selben Zeit, aber auf der selben Baustelle Tätigkeiten verrichten. Ausnahmen sind oben beschrieben. ...

Stand: 06.12.2023

Dialog: 43862

Muss ein SIGE-Plan unabhängig von der Anzahl und der Dauer der gefährlichen Arbeiten erstellt werden?

Ein SiGe-Plan muss immer dann erstellt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber (auch Generalunternehmen mit mit Subunternehmen) auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und - eine Vorankündigung zu übermitteln ist, oder - gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 Baustellenverordnung -BaustellV- ausgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Umfang (Zeit, Dauer, Au ...

Stand: 31.03.2014

Dialog: 20775