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Ist es zulässig, dass mein Arbeitgeber organisatorische Dinge (wie Erste-Hilfe-Kurse, DGUV Vorschrift 3 Prüfungen und arbeitsmedizinische Vorsorge) nicht regelt, sondern an die Beschäftigten delegiert?

oder bei der Prüfung von Arbeitsmitteln steht somit nicht im Einklang mit den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes. Der Arbeitgeber ist als Normadressat für die Umsetzung des Arbeitsschutzes verantwortlich. Somit hat der Arbeitgeber den betrieblichen Arbeitsschutz zu organisieren. Denkbar wäre, dass der Arbeitgeber die grundsätzlichen Strukturen organisiert und die Beschäftigten im Einzelfall die Terminierung ...

Stand: 13.07.2024

Dialog: 43976

Wie haften Kirchenvorstände für Versäumnisse beim Arbeitsschutz?

der Unternehmer und somit für den Arbeitsschutz im Bereich der Kirche verantwortlich. Vertreten wird die Kirchengemeinde durch den Kirchenvorstand. Die Verantwortung liegt also beim Kirchenvorstand.Im Arbeitsschutz hat der Unternehmer in erster Linie dafür zu sorgen, dass Schäden von Leib und Leben seiner angestellten und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter/-innen abgewendet werden. Gesetze und Vorschriften regeln ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 5472

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