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Treffen die Pflichten in den auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassenen Rechtsverordnungen unmittelbar auch den Verantwortlichen gemäß § 13 Abs.1 Nr. 4 ArbSchG?

Ja.In § 18 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die sonstigen verantwortlichen Personen zu treffen haben und wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben, um ihre jeweiligen Pflichten, die sich aus diesem Gesetz ergeben ...

Stand: 26.09.2018

Dialog: 42469

Ist es zulässig, dass mein Arbeitgeber organisatorische Dinge (wie Erste-Hilfe-Kurse, DGUV Vorschrift 3 Prüfungen und arbeitsmedizinische Vorsorge) nicht regelt, sondern an die Beschäftigten delegiert?

können.Durch § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG wird geregelt, dass der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation sorgen muss. Dies umfasst somit auch die Organisation der Ersten Hilfe, der Prüfung von Arbeitsmittel und die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Konkretisiert werden diese Pflichten durch die Arbeitsschutzvorschriften nach § 18 ArbSchG (Betriebssicherheitsverordnung, arbeitsmedizinische ...

Stand: 13.07.2024

Dialog: 43976