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Treffen die Pflichten in den auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassenen Rechtsverordnungen unmittelbar auch den Verantwortlichen gemäß § 13 Abs.1 Nr. 4 ArbSchG?

, zu erfüllen. In diesen Rechtsverordnungen kann auch bestimmt werden, daß bestimmte Vorschriften des Gesetzes zum Schutz anderer als in § 2 Abs. 2 genannter Personen anzuwenden sind."Hinweis:In dem Kommentar "Sicherheitstechnik" von Schmatz/ Nöthlichs https://www.arbeitsschutzdigital.de/st-04010v01-013 ist zu § 13 ArbSchG u. a. noch folgendes nachzulesen:"Ausgangspunkt von § 13 ArbSchG ist die primäre ...

Stand: 26.09.2018

Dialog: 42469

Wie sind bei einer Planinsolvenz die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz geregelt?

werden (s. Kollmer, Kommentar z. Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG, § 2 Rn. 133). Die Einsetzung des sogenannten "starken vorläufigen" Insolvenzverwalters oder des nach Eröffnung bestellten Insolvenzverwalters hat daher zur Folge, dass auf diesen die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners übergeht (§ 22 bzw. § 80 Insolvenzordnung). Der starke vorläufige Insolvenzverwalter hat u. a. dann ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 15445