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Wie sind bei einer Planinsolvenz die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz geregelt?

wie möglich zu halten (§ 4 BetrSichV). Grundsätzlich hat der Verantwortliche (Arbeitgeber / Betreiber, hier der Insolvenzverwalter) im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden und auch zu verantworten, wann und durch welche Maßnahmen Mängel abgestellt werden. Werden Mängel erkannt, so müssen diese grundsätzlich möglichst kurzfristig abgestellt werden. Bei bekannten Mängeln darf der Arbeitgeber ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 15445