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Ist es zulässig, dass mein Arbeitgeber organisatorische Dinge (wie Erste-Hilfe-Kurse, DGUV Vorschrift 3 Prüfungen und arbeitsmedizinische Vorsorge) nicht regelt, sondern an die Beschäftigten delegiert?

die „erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes“ zu treffen hat. Was „erforderlich“ ist, folgt systematisch aus der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG. Ferner werden die Grundpflichten durch andere Bestimmungen des ArbSchG und der Arbeitsschutzverordnungen inhaltlich aufgefüllt.Die fehlende Planung bzw. Organisation des Arbeitsschutzes im Bereich von Fortbildungen, der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...

Stand: 13.07.2024

Dialog: 43976

Muss aufgrund des Arbeitsschutzes zu jedem Zeitpunkt (Spät-, Nachtschicht) eine Führungskraft mit disziplinarischer Weisungsbefugnis im Betrieb anwesend sein?

Beauftragungen, die im Arbeitsschutzrecht vorgesehen sind. Wichtig ist bei der Aufgabenübertragung immer die Auswahlverantwortung: ist die Person befähigt, die Aufgabe wahrzunehmen? Hat sie die notwendige Ausbildung und ist sie von ihrer Persönlichkeit her in der Lage, der Aufgabe gerecht zu werden? Hat sie die mit der Aufgabe verbundenen Kompetenzen und Befugnisse mit übertragen bekommen? Welche Fortbildungen ...

Stand: 15.11.2021

Dialog: 27955