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Muss der Hinweis auf konkrete Fluchtwege und Sammelplätze bezogen auf den jeweiligen Arbeitsbereich persönlich erfolgen?

Nein, der Hinweis ist nicht ausreichend. Es sind persönliche Unterweisungen durchzuführen.Im Rahmen der Unterweisung müssen die Versicherten mit dem Flucht- und Rettungsplan vertraut gemacht werden, dazu gehört auch eine praktische Übung.Die Unterweisung soll durch eine Begehung der Fluchtwege unterstützt werden. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung von Unterweisungen ergibt ...

Stand: 28.03.2024

Dialog: 43915

Was ist unter einer angemessenen Unterweisung zu verstehen? Können sich Mitarbeiter selber unterweisen?

Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Beschäftigten dazu angehalten werden, sich aktiv mit Betriebsanweisungen auseinander zu setzen.Wie z.B. im BGW-Leitfaden "Unterweisen im Betrieb" erläutert, ist es die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten das nötige Wissen über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu vermitteln. Die Verantwortu ...

Stand: 13.02.2023

Dialog: 5830