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Muss der Hinweis auf konkrete Fluchtwege und Sammelplätze bezogen auf den jeweiligen Arbeitsbereich persönlich erfolgen?

" ArbSchG und § 22 „Notfallmaßnahmen" sowie den §§ 24 bis 28 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention".Die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention" weist unter der Ziffer 4.4 Erläuterungen zu § 22 der DGUV Vorschrift 1 auf. Unter der Ziffer 4.4.1 ist Folgendes nachzulesen:„Zu den Notfallmaßnahmen gehört z.B. die Aufstellung• eines Alarmplanes,• eines Flucht- und Rettungsplanes ...

Stand: 28.03.2024

Dialog: 43915

Ist es ausreichend, wenn die regelmäßigen Unterweisungen zentral durch den Sicherheitsbeauftragten gesteuert werden?

Bevor wir auf die eigentliche Fragestellung eingehen, geben wir nachfolgend einige Hinweise zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten:Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1"Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit der DGUV Regel 100-001 Abschnitt 4.2 "Sicherheitsbeauftragte".(Hinweis ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 13465