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Dürfen Personen an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen, die im ASiG nicht explizit als Teilnehmer genannt sind?

Abs. 4 Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) steht auch der Schwerbehindertenvertretung ein Teilnahmerecht an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses zu. ...

Stand: 11.02.2021

Dialog: 43020

Kann dem Betriebsrat vorgegeben werden, seine Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss zu begrenzen?

liegen jedoch im Organisationsspielraum des Arbeitgebers. Gemeinsame Sitzungen der ASA aller Einzelbetriebe eines Unternehmens an rotierenden Orten können einem effektiven Arbeitsschutz dienen. Auf den gemeinsamen Sitzungen der ASA müssen die spezifischen Belange der Einzelbetriebe erörtert werden. Außer Frage steht, dass nach § 11 ASiG jeweils zwei Betriebsratsmitglieder der örtlichen Einzelbetriebe ...

Stand: 20.06.2022

Dialog: 43677