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Ist es möglich, dass ein am Arbeitsschutzausschuss teilnehmendes Betriebsratsmitglied gleichzeitig der Unternehmensbeauftragte ist?

in den Arbeitsschutzausschuss entscheidet der Betriebsrat durch Beschluss, und zwar mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder, ebenso über die Abberufung, die jederzeit und ohne besondere Gründe erfolgen kann."(Auszug aus dem Kommentar von Anzinger/Bieneck "Arbeitssicherheitsgesetz" zu § 11 Rd-Nr. 24 bis Rd-Nr. 26)Sollte der Arbeitgeber-Beauftragte seine Funktion im Arbeitsschutzausschuss weiter fortführen wollen ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 42309

Ist irgendwo geregelt, wer zur Arbeitsschutzausschuss-Sitzung einlädt und wer die Sitzung leitet?

den Vorsitz im Ausschuss führen, was aber nicht zwingend ist und in einer Betriebsvereinbarung verbindlich geregelt werden kann.Das Fehlen des Arbeitgebers oder des von ihm Beauftragten wäre nicht zulässig.(Quelle: Kommentare zum § 11 des ASiG von Anziger/Bieneck und Kliesch/Nöthlichs/Wagner)2. Sind Beschlussfassungen im ASA möglich?Grundsätzlich kann der Arbeitsschutzausschuss Beschlüsse fassen. Dazu ...

Stand: 06.10.2023

Dialog: 10174