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Dürfen Personen an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen, die im ASiG nicht explizit als Teilnehmer genannt sind?

) schreibt auf ihrer Internetseite zu dieser Frage:"Zu den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses können weitere Personen hinzugezogen werden. Dies können Fachleute aus dem innerbetrieblichen Bereich (z.B. Personalverwaltung, Instandhaltung, Technik, Arbeitsorganisation) oder aus dem außer betrieblichen Bereich (z.B. Berufsgenossenschaft, staatliche Arbeitsschutzstellen, TÜV oder DEKRA) sein."Nach § 178 ...

Stand: 11.02.2021

Dialog: 43020

Kann eine ASA-Sitzung auch stattfinden, ohne dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zugegen ist?

ist Pflicht.Wieviele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den Arbeitsschutzausschuss gehören, schreibt das Gesetz nicht vor. Hier ist Raum für innerbetriebliche Vereinbarungen. Gibt es im Betrieb mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sind Vertretungsregelungen möglich.In kleineren und mittelgroßen Betrieben ist in der Regel nur eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, so dass hier keine Vertreterregelung ...

Stand: 20.02.2025

Dialog: 21952