Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Wie muss sich in einem Unternehmen mit bundesweit mehreren Filialen der Arbeitsschutzausschuss zusammensetzen?

Laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist "in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden".Ein Betrieb im Sinne des ASiG bzw. der "DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Anhang 1 ist "eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ...

Stand: 10.08.2022

Dialog: 17125

Kann eine ASA-Sitzung auch stattfinden, ohne dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zugegen ist?

ist Pflicht.Wieviele Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den Arbeitsschutzausschuss gehören, schreibt das Gesetz nicht vor. Hier ist Raum für innerbetriebliche Vereinbarungen. Gibt es im Betrieb mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sind Vertretungsregelungen möglich.In kleineren und mittelgroßen Betrieben ist in der Regel nur eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, so dass hier keine Vertreterregelung ...

Stand: 20.02.2025

Dialog: 21952