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Ist in einer Reederei (3 Büromitarbeiter) mit mehreren Schiffen und mit regelmäßig über 21 Besatzungsmitgliedern, die dem International Safety Management Code unterliegen, die Durchführung einer ASA-Sitzung notwendig?

ist eine Regelung, die der Regelung in § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) entspricht. Daraus ergibt sich die Nichtanwendbarkeit des ASiG für Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge.Das gilt nicht, wenn die Schiffe in der Regel binnen 24 Stunden nach dem Auslaufen an den Sitz eines Landbetriebs zurückkehren. Dann gelten sie als Teil des Landbetriebs des Seeschifffahrtsunternehmens ...

Stand: 07.08.2018

Dialog: 42392

Kann in einer Einrichtung mit jeweils selbständigen Stellen ein übergreifender Arbeitsschutzausschuss gebildet werden, obwohl die einzelnen Stellen rechtlich unabhängige Mitarbeitervertretungen haben?

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist auf der betrieblichen Ebene zu bilden. Der Betriebsbegriff ist nicht im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) definiert und entspricht laut Rechtsprechung im Wesentlichen demjenigen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). „Betrieb im Sinne des ASiG" ist also weitgehend gleichbedeutend ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43072