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Wie ist der Begriff "Betrieb" bei der Bildung eines Arbeitsschutzausschusses zu verstehen?

Ein Betrieb im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist nicht das gesamte Unternehmen im wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Sinne. Es besteht eine enge sachlich - rechtliche Verknüpfung des ASiG mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).  Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (z.B. 8a Ru 106/79) ist ein Betrieb im Sinne des ASiG weitgehend gleichbedeutend ...

Stand: 15.05.2024

Dialog: 3971

Wie muss sich in einem Unternehmen mit bundesweit mehreren Filialen der Arbeitsschutzausschuss zusammensetzen?

ist." Der Betriebsbegriff ist sachlich - rechtlich eng verknüpft mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Somit ist ein Betrieb nicht das gesamte Unternehmen im wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Sinne.Besteht eine Holding oder ein Unternehmen aus mehreren Betrieben, die den Betriebsbegriff des ASiG bzw. der DGUV Vorschrift 2 erfüllen, muss für jeden dieser Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten ...

Stand: 10.08.2022

Dialog: 17125