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Wie ist der Begriff "Betrieb" bei der Bildung eines Arbeitsschutzausschusses zu verstehen?

mit dem Begriff des Betriebs im Sinne des BetrVG.Als selbständiger Betrieb im Sinne des BetrVG gilt ein Betriebsteil, der eine für die Wahl eines eigenen Betriebsrats ausreichende Zahl von Arbeitnehmern beschäftigt und räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig ist. Nicht jede räumlich oder organisatorisch abgrenzbare Arbeitsstätte ist aber ein Betriebsteil ...

Stand: 15.05.2024

Dialog: 3971

Kann in einer Einrichtung mit jeweils selbständigen Stellen ein übergreifender Arbeitsschutzausschuss gebildet werden, obwohl die einzelnen Stellen rechtlich unabhängige Mitarbeitervertretungen haben?

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist auf der betrieblichen Ebene zu bilden. Der Betriebsbegriff ist nicht im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) definiert und entspricht laut Rechtsprechung im Wesentlichen demjenigen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). „Betrieb im Sinne des ASiG" ist also weitgehend gleichbedeutend mit dem Betri ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43072