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Gibt es eine rechtliche Handhabe den Betriebsrat zur effektiven Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses zu bewegen?

Gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches ...

Stand: 04.01.2021

Dialog: 28212

Dürfen bei der Erörterung von Unfällen im Arbeitsschutzausschuss die Namen der betroffenen Beschäftigten genannt werden?

Der gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes zu bildende Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.Die im Arbeitsschutzausschuss vertretenden betrieblichen Arbeitsschutzakteure werden auf Grund arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften tätig:- Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG - Sicherheitsfachkraft/Betriebsarzt gemäß ...

Stand: 16.04.2014

Dialog: 2910

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