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Kann der Arbeitgeber im Arbeitsschutzausschuss auch durch mehrere Personen vertreten sein?

Es kann immer nur ein (1) Arbeitgeber an einer Sitzung teilnehmen. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist gesetzlich abschließend geregelt. Ziel soll es sein, den Ausschuss übersichtlich zu halten. In diesem Ausschuss können Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Anliegen beraten werden. Wenn hier zuviele Führungskräfte in der Sitzung wären, ist das Gleichgewicht der Betriebsparteien ...

Stand: 12.03.2015

Dialog: 23323

Kann in einer Einrichtung mit jeweils selbständigen Stellen ein übergreifender Arbeitsschutzausschuss gebildet werden, obwohl die einzelnen Stellen rechtlich unabhängige Mitarbeitervertretungen haben?

, deren Beschäftigte von ein und demselben Betriebsrat vertreten werden, als Betrieb im Sinne des ASiG gelten.Wenn unter 20 Mitarbeiter/innen beschäftigt sind, kann der ASA auch in der nächsten übergeordneten Ebene stattfinden.Der jeweilige Vorgesetzte ruft den ASA ein, es kann im Rahmen einer Dienstvereinbarung auch eine andere Ebene festgelegt werden. Es können sich z.B. Synergien ergeben ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43072