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Rechercheergebnisse

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Wie werden "mobile work-Beschäftigte" bei der Bildung eines Arbeitsschutzausschusses berücksichtigt?

in der Gefährdungsbeurteilung erfasst, beurteilt und dokumentiert werden. Somit fallen die Beschäftigten des "Mobile Work" auch unter das Arbeitssicherheitsgesetz und finden damit Berücksichtigung bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem ASiG, nämlich bei der Grundbetreuung, der betriebsspezifischen Betreuung und dem Arbeitsschutzausschuss. Somit sind die Beschäftigten des "Mobile Work" mitzurechnen. ...

Stand: 02.10.2024

Dialog: 43937

Kann ein Arbeitsschutzausschuss vom Arbeitgeber die Erstellung einer betrieblichen Krankenstatistik fordern?

Eine Krankenstatistik zu erstellen ist ein wichtiges und zwingend erforderliches Instrument, um den Forderungen des § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nachzukommen. Zwar ist die Erstellung dort nicht explizit aufgeführt, jedoch unmittelbare Konsequenz der richtigen Umsetzung des § 3 ArbSchG.Zu § 3 Abs. 1 ArbSchG: Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind vom Arbeitgeber auf ihre Wirksamkeit hin ...

Stand: 13.01.2018

Dialog: 2783