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Wie werden "mobile work-Beschäftigte" bei der Bildung eines Arbeitsschutzausschusses berücksichtigt?

In Ihrem Fall ist eine Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzung durchzuführen.Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) findet auf "Mobile Work" bzw. Telearbeitsplätze voll Anwendung. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.Die Tätigkeit und der Arbeitsplatz in "Mobile Work" muss ...

Stand: 02.10.2024

Dialog: 43937

Wie ist der Arbeitsschutzausschuss zu besetzen, wenn der Betrieb sich für das Unternehmermodell entschieden hat?

bei Fragestellungen, die er nicht lösen kann, externe Hilfe anzufordern, siehe auch DGUV Vorschrift 2 Anlage 3. Dies fällt unter die besonderen Anlässe, eine ASA-Sitzung ist hier aber kein besonderer Anlass.Spezialistenrat muss – sobald nötig – extern eingeholt werden. Diese Voraussetzungen berücksichtigt das Unternehmermodell. Der unternehmerischen Eigenverantwortung kommt eine besondere Bedeutung zu.Hinweis:Das ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 42352