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Dürfen Personen an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen, die im ASiG nicht explizit als Teilnehmer genannt sind?

Es ist richtig, dass der Arbeitsschutzausschuss sich nur aus den im § 11 ASiG genannten Personen zusammensetzt. Dies heißt aber nicht, dass nicht zu einzelnen Sitzungen Gäste eingeladen werden dürfen. Es ist sinnvoll, dass sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung gibt, in der entsprechende Regelungen getroffen werden können.Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) schr ...

Stand: 11.02.2021

Dialog: 43020

Gibt es eine Aufbewahrungsfrist für Arbeitsschutzausschuss-Protokolle?

aufzubewahren sind. In der Geschäftsordnung legt der Arbeitsschutzausschuss in der Regel die Protokollierung der Sitzungen fest (das Muster der Geschäftsordnung wird z.B. von der BGN angeboten).Da der Arbeitsschutzausschuss jedoch die Aufgabe hat, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten, werden dort sicherlich Themen besprochen, die einen unmittelbaren Bezug zur Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 05.09.2020

Dialog: 11259