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Dürfen Personen an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen, die im ASiG nicht explizit als Teilnehmer genannt sind?

) schreibt auf ihrer Internetseite zu dieser Frage:"Zu den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses können weitere Personen hinzugezogen werden. Dies können Fachleute aus dem innerbetrieblichen Bereich (z.B. Personalverwaltung, Instandhaltung, Technik, Arbeitsorganisation) oder aus dem außer betrieblichen Bereich (z.B. Berufsgenossenschaft, staatliche Arbeitsschutzstellen, TÜV oder DEKRA) sein."Nach § 178 ...

Stand: 11.02.2021

Dialog: 43020

Wie ist der Arbeitsschutzausschuss zu besetzen, wenn der Betrieb sich für das Unternehmermodell entschieden hat?

bei Fragestellungen, die er nicht lösen kann, externe Hilfe anzufordern, siehe auch DGUV Vorschrift 2 Anlage 3. Dies fällt unter die besonderen Anlässe, eine ASA-Sitzung ist hier aber kein besonderer Anlass.Spezialistenrat muss – sobald nötig – extern eingeholt werden. Diese Voraussetzungen berücksichtigt das Unternehmermodell. Der unternehmerischen Eigenverantwortung kommt eine besondere Bedeutung zu.Hinweis:Das ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 42352