Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Auf welcher gesetzlichen Grundlage muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/der Betriebsarzt über jede Unfallanzeige unterrichtet werden?

Dies beruht auf § 193 Absatz 5 SGB VII. Hier ist Folgendes nachzulesen:"Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen; bei Erstattung der Anzeige durch Datenübertragung ist anzugeben, welches Mitglied des Betriebs- oder Personalrats vor der Absendung von ihr Kenntnis genommen hat. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall ...

Stand: 18.11.2024

Dialog: 43946

Muss der Betriebsrat die Unfallmeldung unterschreiben?

ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen. Verlangt der Unfallversicherungsträger zur Feststellung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, Auskünfte über gefährdende Tätigkeiten von Versicherten, haben die Unternehmer den Betriebs- oder Personalrat ...

Stand: 17.03.2025

Dialog: 21445