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Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Verbandbucheintrag und einer Unfallanzeige?

UnfallmeldungWenn ein Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz oder auf dem Weg von oder zur Arbeit einen Unfall erleidet und so verletzt ist, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist, so hat der Arbeitgeber dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) binnen drei Tagen eine Anzeige zu erstatten (§ 193 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VII). Hierüber ist die Sicherheitsfachkraft ...

Stand: 24.02.2021

Dialog: 26023

Wie kann organisatorisch sichergestellt werden, dass ein Arbeitgeber von allen - auch den nicht meldepflichtigen - Arbeitsunfällen Kenntnis erlangt?

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt in § 28 Absatz 2 die Meldepflicht der Versicherten bzw. Beschäftigten:"Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht im Stande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt".Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben ...

Stand: 08.03.2022

Dialog: 1299