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Wie kann organisatorisch sichergestellt werden, dass ein Arbeitgeber von allen - auch den nicht meldepflichtigen - Arbeitsunfällen Kenntnis erlangt?

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt in § 28 Absatz 2 die Meldepflicht der Versicherten bzw. Beschäftigten:"Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht im Stande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt".Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben ...

Stand: 08.03.2022

Dialog: 1299

Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Verbandbucheintrag und einer Unfallanzeige?

und des betrieblichen Rettungswesens.Die Aufzeichnungen dienen auch als Informationsquelle zur Identifizierung von Unfallschwerpunkten im Betrieb. Daneben besteht ein versicherungsrechtlicher Aspekt, da hiermit im Einzelfall der Nachweis für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls geführt werden kann. Zu diesem Zweck sind folgende Angaben zu dokumentieren: • Namen des Verletzten bzw. Erkrankten, • Datum/Uhrzeit ...

Stand: 24.02.2021

Dialog: 26023