Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Innerhalb welcher Fristen sind die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sowie die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen?

Weder im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) noch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) finden sich Fristen oder Zeitangaben zur Betreuung oder zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die Vorschriften gelten somit unmittelbar, d.h. sie sind unverzüglich umzusetzen. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Verzögern. Arbeitgeber sind ab de ...

Stand: 02.03.2023

Dialog: 43745

Kann die in einem Jahr durch die Neuerstellung der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich benötigte Zeit mit den Betreuungszeiten der nächsten Jahre verrechnet werden?

Die Gefährdungsbeurteilung ist als Prozess zu verstehen. Das bedeutet, dass sie nicht in einem Jahr gemacht wird und dann für längere Zeit unangetastet bleibt. Vielmehr muss sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen den Unternehmer und die betrieblichen Vorgesetzten, die für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zuständig ...

Stand: 09.12.2013

Dialog: 19978