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Haben die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt Schweigepflicht?

Grundsätzlich unterliegt jeder Arzt (auch der Betriebsarzt und auch gegenüber dem Arbeitgeber) der ärztlichen Schweigepflicht. Nach § 203 Abs.1 StGB wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr derjenige Arzt bestraft, der unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt anvertraut ist. Der Arzt teilt dem Arbeitgeber lediglich die Beurteilungskriterien mit, ob aufgrund ...

Stand: 18.01.2017

Dialog: 15365

Was ist zu beachten, wenn externe Dienstleister durch eine nicht eigenständige bestriebsärztliche Stelle eines Klinikums betreut werden?

Bei der in der Fragestellung beschriebenen arbeitsmedizinischen Betreuung sind die allgemeinen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG zu beachten. Danach ist entsprechend § 2 Abs.1 ASiG der Betriebsarzt / der betriebsärztliche Dienst schriftlich zu bestellen; die erforderlichen Aufgaben nach § 3 des ASiG sind zu übertragen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 9 ASiG sind z ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 4538

Gibt es Vorgaben zum Datenschutz bezüglich der Räume für Sicherheitsfachkräfte?

für Arbeitssicherheit unterliegt in ihrer Funktion keiner besonderen Schweigepflicht. Das ASiG trifft dazu keine Regelungen. Rechtliche Grundlage für die Schweigepflicht eines Arztes (wie auch des Betriebsarztes) ist § 203 StGB.Der erforderliche Datenschutz muss bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet sein. Hinweise zu die technischen und organisatorischen Anforderungen, die bei der zulässigen ...

Stand: 08.08.2024

Dialog: 23449