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Zählen die Zeiten, die von einer Sifa für die Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses aufgewendet werden, zu den Einsatzzeiten gemäß DGUV Vorschrift 2 ?

Ja, die Teilnahme an den ASA-Sitzungen gilt für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und für Betriebsärzte als Einsatzzeit im Sinne der DGUV Vorschrift 2. Sie wird entsprechend den Ausführungen in der DGUV Vorschrift 2 der Grundbetreuung zugerechnet.§ 11 des Arbeitsschutzgesetzes fordert, dass in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss ...

Stand: 08.08.2018

Dialog: 42381

Sind überbetriebliche Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in das Organigramm eines betreuten Unternehmens aufzunehmen?

Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber für die Planung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten u. a. für eine geeignete Organisation zu sorgen. Ein Organigramm ist eine bildliche Darstellung der Aufbauorganisation, das heißt es zeigt, wer wem unterstellt ist und welche Beziehungen zwisc ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 14031