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Zählen die Zeiten, die von einer Sifa für die Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses aufgewendet werden, zu den Einsatzzeiten gemäß DGUV Vorschrift 2 ?

Ja, die Teilnahme an den ASA-Sitzungen gilt für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und für Betriebsärzte als Einsatzzeit im Sinne der DGUV Vorschrift 2. Sie wird entsprechend den Ausführungen in der DGUV Vorschrift 2 der Grundbetreuung zugerechnet.§ 11 des Arbeitsschutzgesetzes fordert, dass in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss ...

Stand: 08.08.2018

Dialog: 42381

Pflicht zur Vorlage des Tätigkeitsbericht eines überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienstes

Tätigkeit auf fehlende Unterlagen des bisherigen sicherheitstechnischen Dienstes hinweisen. Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist auch der Arbeitsschutzausschuss. ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 1415