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Wie muss die Bestellung zur Elektrofachkraft formuliert werden, um auch den rechtlichen Ansprüchen gerecht zu werden?

Die Elektrofachkraft ist im § 2 der DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"  definiert. Danach gilt als Elektrofachkraft, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Zur Elektrofachkraft wird man somit nicht durch eine Bestellung ...

Stand: 29.07.2019

Dialog: 2737

Muss bei kontinuierlich produzierenden Anlagen der chemischen Industrie eine Elektrofachkraft rund um die Uhr anwesend sein?

" bestimmt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet, geändert und instandgehalten werden dürfen.Grundlage für die Bestellung von Elektrofachkräften ist ebenfalls die DGUV Vorschrift 3.Die zuständige Elektrofachkraft muss nicht zwingend ständig anwesend sein. Sie muss sich jedoch in angemessenen Zeitabständen davon überzeugen ...

Stand: 10.07.2022

Dialog: 4618