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Was müssen wir beachten, wenn betriebsfremde Personen (Spediteure etc.) mit unseren Staplern fahren?

im vorliegenden Fall, dass der Arbeitgeber, dessen Monteure die Stapler auf fremdem Grund nutzen sollen, sicherstellen muss, dass er seinen Beschäftigten nur geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.Unter Punkt A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung- LV 35 wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert ...

Stand: 08.10.2019

Dialog: 2959

Muss ein Staplerfahrer, der eine Person mit einem zugelassenem Personenaufnahmemittel befördert, eine zusätzliche Ausbildung als Bediener von Hubarbeitsbühnen nach BGR 966 haben?

nicht gesagt, dass auch ausreichend Fachwissen und Kompetenzen zum Betreiben von Hebebühnen vermittelt werden. Die DGUV-Regel Nr.: 100-500 (bisher BGR 500) „Betreiben von Arbeitsmitteln“ mit dem Kapitel 2.10 „Betreiben von Hebebühnen“ ist für den Einsatz und den Umgang mit Hubarbeitsbühnen ebenso relevant wie die DGUV Information 208-019 (bisher: BGI 720) "Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen" oder die DGUV ...

Stand: 10.10.2018

Dialog: 17896