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Rechercheergebnisse

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Müssen die Namen der Ersthelfer in Flucht- und Rettungsplänen aufgeführt sein?

sind stets aktuell zu halten, z. B. beim Ortswechsel von Baustellen oder dem Arbeitsplatzwechsel eines Ersthelfers oder einer Ersthelferin." Fazit:Im Flucht- und Rettungsplan sind die Ersthelfer sowie Ersthelferinnen nicht zu nennen, jedoch ist eine Bekanntgabe der Ersthelfer und Ersthelferinnen durch einen Aushang erforderlich. Eine ausschließliche Bekanntgabe in der jährlichen Unterweisung ...

Stand: 03.12.2019

Dialog: 19995

Sind bei eingesetzten Betriebssanitätern noch Ersthelfer im Betrieb nötig?

Für die Fragestellung relevant ist neben § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der dritte Abschnitt des vierten Kapitels (Erste Hilfe) der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention". Im § 26 der DGUV Vorschrift wird die erforderliche Anzahl an Ersthelfern sowie deren erforderliche Ausbildung beschrieben, im § 27 die erforderliche Anzahl und Ausbildung von Betriebssanitätern. Sofern ...

Stand: 17.10.2014

Dialog: 16962