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Muss bei einer Beauftragung von Ersthelfern der Betriebsrat mit unterschreiben?

Die Benennung von Ersthelfern ist im § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben (s. auch § 21 Abs.1 SGB 7). Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Über die Art der Benennung wird keine Aussage getroffen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch die Schriftform.Bei ergo-online.de finden Sie einen Artikel über die Anzahl, Ausbildung un ...

Stand: 26.06.2019

Dialog: 42756

Wie viele Ersthelfer (eigene oder fremde) muss ein Unternehmen haben und wie muss ihre Erreichbarkeit geregelt sein?

gewährleistet sind. Die konkrete Zahl der Ersthelfer sollte vom Arbeitgeber unter Beteiligung von Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt und Betriebsrat festgelegt werden. ...

Stand: 17.10.2014

Dialog: 3099