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Sind bei eingesetzten Betriebssanitätern noch Ersthelfer im Betrieb nötig?

werden in der DGUV Regel (bisher: BGR A 1) konkretisiert. Im § 24 der DGUV Regel wird ausgeführt: "Für die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb kann der Unternehmer auch Personen mit einer höher qualifizierten Ausbildung in Erster Hilfe benennen. Eine höher qualifizierte Ausbildung in Erster Hilfe besitzen z.B. Personen mit sanitäts- oder rettungsdienstlicher Ausbildung... " Somit ...

Stand: 17.10.2014

Dialog: 16962

Müssen die Namen der Ersthelfer in Flucht- und Rettungsplänen aufgeführt sein?

4.3.2 nähere Auskunft."Nach § 24 Abs. 5 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ besteht die Verpflichtung, durch Aushänge, z. B. die von den Unfallversicherungsträgern herausgegebene DGUV Information 204-001 Plakat „Erste Hilfe“, oder in anderer geeigneter Form Hinweise über die Erste Hilfe an geeigneten Stellen im Betrieb anzubringen. Die DGUV Information 204-001 Plakat „Erste Hilfe ...

Stand: 03.12.2019

Dialog: 19995