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Verhältnis von Bauherr, Generalunternehmer und SiGe-Koordinator

verpflichtet. Dabei muss seine Grundaufgabe, mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für die am Bau Beschäftigten zu erreichen, im Vordergrund stehen. ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 2094

Inwieweit ist der SiGeKo bei Asbestverdacht im Sinne seiner Koordinationsaufgaben verpflichtet, entgegen den Bauherrninteressen und dessen Vorgaben die Arbeitgeber der Beschäftigten über die möglichen Gefahren und Risiken zu informieren?

Weisungsbefugnis) verpflichtet sofort zu handeln, sobald er davon Kenntnis erhält. Dies gilt allerdings für alle Beteiligten. Bei gegenseitigen Gefährdungen oder Gefährdung Dritter muss er mit dem Bauherrn und den beteiligten Arbeitgebern geeignete Maßnahmen planen und im SiGe-Plan dokumentieren. Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt nach Vertragsgestaltung. Muss das im SiGe-Plan stehen? Ja, die koordinierenden ...

Stand: 24.09.2020

Dialog: 43294