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Unterliegt das Betanken des Firmenheizöltanks durch externe Fachfirmen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung, wenn der jährliche Heizölverbrauch über 50 t liegt?

In § 2 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) werden die Befreiungen von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten geregelt. Dort heißt es:"(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen, 1. denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Schiffsführer, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen und als Stelle für Inspektionen und Prü ...

Stand: 11.05.2023

Dialog: 15269

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