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Muss bei der Ermittlung der Anzahl von Gefahrgutbeauftragten jeder Standort für sich betrachtet werden?

In § 1 Absatz 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist nachzulesen, dass die nachfolgenden Vorschriften für jedes Unternehmen gelten, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen umfasst.Als Unternehmen ist hier das gesamte Unternehmen inklusive der Standorte - sofern es sich hierbei nicht um eigenständi ...

Stand: 19.09.2025

Dialog: 44155

Wie sind beauftragte Personen für Gefahrgut zu bestellen?

Nach der alten Gefahrgutbeauftragtenverordnung waren "beauftragte Personen" solche Personen, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen haben (§ 1a Ziffer 5 der aufgehobenen GbV vom 26. März 1998)Mit Inkrafttreten der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vom 25. Februar 2011 gilt eine wesentlich ...

Stand: 31.05.2023

Dialog: 15392