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Muss bei der Ermittlung der Anzahl von Gefahrgutbeauftragten jeder Standort für sich betrachtet werden?

In § 1 Absatz 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist nachzulesen, dass die nachfolgenden Vorschriften für jedes Unternehmen gelten, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen umfasst.Als Unternehmen ist hier das gesamte Unternehmen inklusive der Standorte - sofern es sich hierbei nicht um eigenständi ...

Stand: 19.09.2025

Dialog: 44155

Sind wir als Betreiber einer Tankstelle zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet?

In dem Abschnitt 1.2.1 des ADR findet sich folgende Definition für den Empfänger:"Der Empfänger gemäss Beförderungsvertrag. Bezeichnet der Empfänger gemäss den für den Beförderungsvertrag geltenden Bestimmungen einen Dritten, so gilt dieser als Empfänger im Sinne des ADR. Erfolgt die Beförderung ohne Beförderungsvertrag, so ist Empfänger das Unternehmen, welches die gefährlichen Güter bei der Anku ...

Stand: 31.10.2018

Dialog: 24043