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Welche wesentlichen Inhalte muss der Bericht des Gefahrgutbeauftragten enthalten?

Stufen: a) bis 5 Tonnen, b) mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen, c) mehr als 50 Tonnen bis 1 000 Tonnen, d) mehr als 1 000 Tonnen, 3. Zahl und Art der Unfälle mit gefährlichen Gütern über die ein Unfallbericht nach Unterabschnitt 1.8.3.6 ADR/ RID/ADN erstellt worden ist, 4. sonstige Angaben, die nach Auffassung des Gefahrgutbeauftragten für die Beurteilung der Sicherheitslage wichtig sind, und 5. Angaben ...

Stand: 11.05.2021

Dialog: 20866

Unterliegt das Betanken des Firmenheizöltanks durch externe Fachfirmen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung, wenn der jährliche Heizölverbrauch über 50 t liegt?

Bestimmungen einen Dritten, so gilt dieser als Empfänger im Sinne des ADR. Erfolgt die Beförderung ohne Beförderungsvertrag, so ist Empfänger das Unternehmen, welches die gefährlichen Güter bei der Ankunft übernimmt." und folgende Definition für den Entlader:"Entlader: Das Unternehmen, das a) einen Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbeweglichen Tank von einem Fahrzeug absetzt oder b ...

Stand: 11.05.2023

Dialog: 15269