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Unter welchen Voraussetzungen kann auf den praktischen Teil der Brandschutzhelferausbildung verzichtet werden?

Abweichen als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG hinreichend zu begründen und "gerichtsfest" zu dokumentieren. Die Erfahrung zeigt, dass ein solches Abweichen im Schadensfall von den verantwortlichen Stellen sehr kritisch hinterfragt werden wird. Da in einem solchen Fall insbesondere auch berufsgenossenschaftliches Recht betroffen ist, empfehlen wir Ihnen, bei einer solchen ...

Stand: 25.09.2014

Dialog: 22008

Spricht etwas gegen die Kombination von Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer in einer Person?

die Zahl der Brandschutzhelfer zu gering bemessen, so dass im Erste-Hilfe Fall dieser Brandschutzhelfer oder ein anderer nicht verfügbar ist, so liegt ein Organisationsverschulden des Verantwortlichen vor. Dies ist aber letzlich betriebsspezifisch zu bewerten. Hierbei sollten die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt zur Rate gezogen werden.Hinweis:Gemäß § 15 ArbSchG "Pflichten ...

Stand: 18.04.2023

Dialog: 30258