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Benötige ich als ausgebildeter Brandschutzbeauftragter eine besondere Ausbildung, um Unterweisungen im Umgang mit dem Feuerlöscher durchführen zu dürfen?

Aufgrund Ihrer fachlichen Ausbildung dürfen Sie die Mitarbeiter theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern intern schulen. Siehe DGUV Information 205-003 (bisher: BGI 847) "Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten". Sofern der Betrieb die Feuerlöschübungen nicht selbst durchführen will, kann er sich auch Dritter bedienen. Wir weisen darauf hin ...

Stand: 07.11.2014

Dialog: 12657

Darf eine Freiwillige Feuerwehr eine Feuerlöscher-Unterweisung vornehmen und diese auch bestätigen, so dass sie für die BG Gültigkeit hat?

In der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung" findet sich unter dem Punkt 4 zu der Qualifikation der Ausbilder / Fachkunde der Ausbilder für Brandschutzhelfer folgende Aussage:"Die Ausbildung von Brandschutzhelfern kann durch den Arbeitgeber, dessen Beauftragte oder auch in Kooperation mit kompetenten externen Anbietern, wie z. B. mit Feuerlöschgeräteherstellern, ...

Stand: 31.08.2020

Dialog: 43270