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Kann ein Beschäftigter mit der Qualifikation zum Brandmeister und regelmäßigen Tätigkeiten bei der Feuerwehr als betrieblicher Brandschutzhelfer gezählt werden?

Ja, dieser kann als Brandschutzhelfer gezählt werden. Siehe hierzu die Informationen unter der Nummer 1.2 der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"Personen mit Ausbildung entsprechend Abschnitt 2.1 und 2.2 dieser Schrift, z. B. aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau ...

Stand: 17.03.2020

Dialog: 43089

Unter welchen Voraussetzungen kann auf den praktischen Teil der Brandschutzhelferausbildung verzichtet werden?

zu benennen. ... Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. ... Personen mit Ausbildung entsprechend Abschnitt 2.1 und 2.2 dieser Schrift, z. B. aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer ...

Stand: 25.09.2014

Dialog: 22008