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Kann ich neben der Aufgabe als Sicherheitsfachkraft auch noch als Brandschutzbeauftragter bestellt werden?

Grundlage für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-. Die Konkretisierung des Umfangs der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt in der betrieblichen Praxis durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Der zeitliche Umfang wird dort in der Regel durch die Festlegung einer Einsatzzeit ...

Stand: 07.11.2014

Dialog: 4612

Ist es für die praktische Ausbildung von Brandschutzhelfern ausreichend, einen Feuerlöscher zu präsentieren ohne damit ein Feuer zu löschen?

. Brandschutzhelfer sein.Die zu unterweisenden Personen und den Umfang der Unterweisungen muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen.Gemäß § 6 Absatz 4 der ArbStättV müssen die Unterweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Danach sind sie mindestens jährlich zu wiederholen.In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter dem Punkt 7.3 ...

Stand: 14.11.2024

Dialog: 42716